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Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung

Jeder, der einem anderen Arbeitsaufgaben zuweist und diese mit einem Entgelt vergütet, hat durch den Gesetzgeber vorgeschriebene Auflagen zu erfüllen. Dazu zählen u.a. die Berechnung und Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen an die Krankenkassen oder die Berechnung und Abführung der einbehaltenen Steuer für den Arbeitnehmer an das zuständige Finanzamt. Darüberhinaus ist jede Arbeitsaufnahme eines Arbeitnehmers bei der zuständigen Krankenkasse anzumelden; nicht zu vergessen die Anmeldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung.


Mit diesen Arbeiten unterstützt Sie KR BUERO Kathrin Rasim:
- Zusammenstellung und Erfassung der Personaldaten
- Ermittlung der Bruttoentgelte
- Berechnung der fälligen Steuer- und Krankenkassenbeiträge
- Erstellung der Meldungen an das Finanzamt und die Krankenkassen
- Führung der Lohnkonten


Diese Leistungen können in Ihren Räumen, unter Nutzung Ihrer Software, aber auch in den Räumen von
KR BUERO Kathrin Rasim durchgeführt werden.


Sie möchten wissen, wie sich das alles für Sie rechnet? Wir erstellen Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, passend auf Ihr Unternehmen zugeschnitten. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.


Nach der vollständigen Erfassung aller Geschäftsvorfälle und Personaldaten, sollten diese in betrieblichen Auswertungen verdichtet und analysiert werden.



Aktuelles / Termine

Abgabe von Mahlzeiten an Arbeitnehmer ab 2013

Pauschbeträge für Auslandsreisen ab 2013


Die Fälligkeiten der Sozialversicherungs-Beiträge f�r 2012 finden Sie hier.


Steuerzahlungstermine:

LSt-VA - Monat: jeweils bis zum 10. des Folgemonats
LSt-VA - Quartal: jeweils bis zum 10.01.; 10.04.; 10.07.; 10.10. f�r das vorangegangene Quartal

Ausstellung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung bis zum 28.02. des Folgejahres

Abgabe der SV-Jahresmeldung bis zum 15.04. des Folgejahres für alle am 31.12. besch�ftigten Arbeitnehmer