KR BUERO Kathrin Rasim
"Arbeit mit spitzem Stift"Ob Unternehmer, Kaufmann, Freiberufler oder Existenzgründer - sie benötigen aktuelles Zahlenmaterial.
Grundlage für dieses Zahlenmaterial ist das zeitnahe Verbuchen der täglich anfallenden Belege. Dazu zählen z.B. Rechnungen von
Lieferanten oder an Kunden, Kassenbelege und Bankauszüge.
Bei der Erfassung der Belege sind spezielle gesetzliche Vorschriften und weitere grundsätzliche Ordnungsmäßigkeiten einzuhalten. Dazu zählen z.B. die eindeutige Zuordnung eines Beleges zu einem Buchungskreis und im EDV-System; die Überprüfung aller notwendigen Angaben auf dem Beleg, die für die Anwendung spezieller steuerlicher Vorschriften notwendig sind u.v.m.
Diese Arbeiten nimmt Ihnen KR BUERO Kathrin Rasim ab:
- Sortieren und Ordnen Ihrer Belege nach eindeutigen Zuordnungsmerkmalen
- Überprüfen der Belege nach Vollständigkeit
- Vergabe einer Kontierung nach dem für Ihr Unternehmen gültigen Kontenplan
- Verbuchen der Belege mit den entsprechenden Buchungsmerkmalen im EDV-System
Darüberhinaus ist durch die Nutzung einer Lieferanten- (Kreditoren-) bzw. Kunden- (Debitoren-) Buchhaltung eine korrekte Überwachung der Zahlungsaus- und -eingänge möglich, incl. einem schnellen Mahnwesen.
Diese Leistungen können in Ihren Räumen, unter Nutzung Ihrer Software, aber auch in den Räumen von
KR BUERO Kathrin Rasim
durchgeführt werden.
Sie möchten wissen, wie sich die Zeitersparnis für Sie rechnet? Wir erstellen Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, passend auf Ihr Unternehmen zugeschnitten. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Sie beschäftigen Arbeitnehmer? Im Rahmen der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung unterstützen wir Sie dabei.
Aktuelles / Termine
Wertangaben für Sachentnahmen 2012
Informationen des Bundeszentralamtes für Steuern zur USt-ID Nr.
Steuerzahlungstermine:
USt-VA - Monat: jeweils bis zum 10. des Folgemonats
USt-VA - Quartal: jeweils bis zum 10.01.; 10.04.; 10.07.; 10.10. für das vorangegangene Quartal
ESt-VA / KSt-VA: jeweils am 10.03.; 10.06.; 10.09.; 10.12.
GewSt-VA: jeweils am 15.02.; 15.05.; 15.08.; 15.11.
Grundsteuer - Quartal: jeweils am 15.02.; 15.05.; 15.08.; 15.11.
Grundsteuer - Halbjahr: jeweils am 15.02.; 15.08.
Grundst. - Jahr: am 15. 08.
Abgabe der Steuererklärungen bis zum 31.05. des Folgejahres